DKE – Deathknight Experience

Ich gebe ja zu, dass ich dem Todesritter – der ersten Heldenklasse in WoW – von Beginn an recht skeptisch gegenüberstand. Alles, was ich über den Todesritter gelesen hatte atmete den Mief einer Klasse, die speziell für alle jene Spieler designed wurde, die irrsinnig gern cool wären. Die Mischung aus einem Waffen-Kriegers auf Speed und einem nekrophilen Hexenmeister erschien mir persönlich allerdings nicht unbedingt reizvoll.
Als ich nun vor einiger Zeit in die Verlegenheit kam, in den laufenden Betatest schnuppern zu dürfen, dauerte es einige Tage, bis meine Charaktere auf den Testserver kopiert waren, so dass mir kaum eine andere Möglichkeit blieb meine Neugier auf neue Inhalte zu befriedigen, als einen Todesritter zu erschaffen.
Schnell hatte ich meinem Gnomen-Todesritter Leben eingehaucht und konnte mich ins Abenteuer stürzen. Ich möchte nicht zu viel davon verraten, wie es Blizzard gelingt, den Spieler in einer Art Crashkurs mit dem Charakter vertraut zu machen, aber so viel sei verraten: Man wird durch inhaltlich ungewohnt düster angelegte Questreihe Zeuge vom Aufstieg eines jungen Todesritters und jenen Ereignissen, die dazu führen, dass er sich schlußendlich aus der Kontrolle durch Arthas und die Geißel befreien kann. Für das Absolvieren der Quests erhält man nicht nur die üblichen Belohnungen, wie zum Beispiel Erfahrungspunkte und ein überaus schickes Rüstungsset, sondern nach und nach auch jene Talentpunkte, die ein Charakter auf dem Level des Todesritters inzwischen schon erhalten hätte. So kann man mit dem Todesritter direkt losspielen und wird nicht sofort mit der Verteilung von 45 Punkten überfordert, sondern kann diese wie gewohnt nach und nach einsetzen.
Ach ja, den Todesritter mag ich übrigens immer noch nicht besonders, die entsprechende Questreihe gehört für mich jedoch zum Besten, was ich bisher in der World of Warcraft erlebt habe. Ich kann nur jedem dringend raten, sich diese Erfahrung nicht entgehen zu lassen – selbst wenn man kein Interesse an der Klasse hat und diese nur ein Dasein als Bankcharakter fristen soll.

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